Diese Frage stellen sich die meisten Immobilienverkäufer, bevor sie einen Makler beauftragen. Eine gesetzliche Vorgabe zur Höhe der Maklerprovision gibt es in Deutschland nicht, sie ist daher frei verhandelbar zwischen den Parteien. Eingebürgert hat sich im Laufe der Jahre jedoch, dass der Makler in der in der Regel (bei 19 Prozent Mehrwertsteuer) eine Provision in Höhe von bis zu 7,14 Prozent des Kaufpreises erhält. Ein am 23. Dezember 2020 in Kraft getretenes Gesetz schreibt vor, dass der Verkäufer mindestens die Hälfte der Maklerkosten trägt.
Wie sind Maklerverträge nach dem neuen Gesetz abzuschließen?
Das neue Maklerprovision-Gesetz schreibt neben der Aufteilung der für den Immobilienmakler anfallenden Provision auch vor, in welcher Form der Maklervertrag künftig zu schließen ist. Die bisher mögliche mündliche Form reicht heute nicht mehr aus. Seit dem 23. Dezember 2020 ist ein Maklervertrag nur in Schriftform (z.B. per E-Mail) gültig.
Was ist eine Innenprovision, was eine Außenprovision?
Die Außenprovision bezeichnet die Provision, die der Käufer einer Immobilie an den Makler zahlt. Sie wird im Exposé der Immobilie ausgewiesen und bemisst sich prozentual am Kaufpreis. Unter Innenprovision ist die Provision zu verstehen, die der Verkäufer an den Makler zahlt. Sie ist nicht Teil des Exposés, sondern wird von den Parteien im Maklervertrag festgehalten.
Was ist das Bestellerprinzip bei der Vermietung von Immobilien?
Bei der Vermittlung von Mietimmobilien greift seit 2015 das sogenannte Bestellerprinzip. Das heißt: es zahlt derjenige den Makler, der ihn beauftragt. In der Regel ist das im Mietmarkt der Verkäufer, der schnell einen Mieter für seine freiwerdende oder leerstehende Mietwohnung finden möchte und die zeit- und kostenaufwendige Suche nicht selbst übernehmen will. Ursprünglich wollte das Justizministerium das Bestellerprinzip auch für den Verkauf beziehungsweise Kauf von Immobilien einführen. Die Maklerkosten sollte dann immer derjenige zahlen, der den Makler beauftragt. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hat sich die große Koalition stattdessen jedoch für die Einführung der nun geltenden Provisionsteilung entschieden.
Wie viel Maklercourtage ist bei der Vermietung zu leisten?
Wer den Makler beauftragt, zahlt im Mietmarkt eine Provision in Höhe von 2,38 Kaltmieten. Dies entspricht zwei Kaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer.
Können Vermieter die Maklerprovision auf ihre Mieter umlegen?
Nein. Vor Einführung des Bestellerprinzips im Mietmarkt zahlte in der Regel der Mieter die Maklergebühr – auch, wenn der Vermieter den Makler ursprünglich beauftragt hatte. Das Gesetz wurde eingeführt, um diese Praxis zu unterbinden und den Mieter finanziell zu entlasten.
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